Hier zeigen wir, ohne anzuprangern, sondern um zu informieren, wieso und wann Anwartsbetriebe nicht aufgenommen werden konnten, oder warum bestehende Mitglieder ausscheiden mussten. (Wobei letzteres erst 2x vorgekommen ist. Stand Juli 23) Diese Beispiele sind anonymisiert. Für unsere Warnliste besuchen Sie unsere Hauptseite der Bauherrenhilfe:
Die Kriterien für eine Mitgliedschaft und Teilnahme am Qualitätsprogramm sind hart aber nicht unerfüllbar. Zu Beginn wird eine Anwärterschaft auf ein Gütesiegel vereinbart, dem geht aber bereits eine Erstprüfung voraus:
- Gewerbeschein
- Versicherung
- Bonität
- Aktivität
- Homepage
In Folge wird das Anwärtersiegel vergeben und die 1. Baustellen-, Produkt- oder Dienstleistungsprüfung vereinbart. Erst nach erfolgreicher Absolvierung wird ein Beobachtungszeitraum und werden weitere Prüfungen vereinbart. Es kommt selten aber doch vor, dass bestehende Mitgliedsbetriebe ausscheiden müssen. Entweder durch Insolvenz, strafrechtliche Vorkommnisse oder wiederkehrende Baumängel. Natürlich wird immer ein diesbezügliches Gespräch geführt und muss niemand ausscheiden, nur weil Fehler passieren.
KEIN BAUVORHABEN IST FEHLERFREI
Alle Prüfungen erfolgen partnerschaftlich und nicht mit dem Finger zeigend. Besonders bei Anwärtern liegt es auf der Hand, dass die Qualität nicht immer den Anforderungen entspricht. Aber genau dafür dient unser Qualitätsprogramm. Gemeinsam auf ein hohes Niveau kommen! Mit den Erfahrungen aus tausenden Bauprüfungen einen Austausch ermöglichen und so rechtssicher und erfolgreich Kundenwünsche umsetzen.
VOR ZAHLUNGSAUSFÄLLEN UND INSOLVENZEN IST MAN NIE ZUR GÄNZE GESCHÜTZT
Wir prüfen die Bonität gemeinsam mit dem KSV zu Beginn und in Folge 1x pro Jahr. Allenfalls auch anlassbezogen, wenn wir von Zahlungsproblemen hören. Beispielsweise von Professionisten und Subfirmen, die für einen Betrieb arbeiten. Aber auch da gilt, wir können für keinen Betrieb Garantien oder Haftungen übernehmen. Geschäftsbilanzen werden oftmals erst viele Monate später erstellt, ein aktueller Einblick in Saldenlisten und Geschäftsbücher ist uns und auch sonst niemanden möglich. Unser Rat gilt auch für Qualitätsbetriebe, nicht zu viel in Vorleistung gehen und Geld in Vorprüfungen und eine Baubegleitung investieren. Die von uns durchgeführten „stichprobenartigen“ Überprüfungen zeigen uns einen Trend an. Aber wo Menschen arbeiten, da gibt es oftmals große Unterschiede, je nach Bauleiter, je nach wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Wir prüfen in 1. Linie für den Qualitätsbetrieb
Der Auftraggeber kann bei unseren Überprüfungen gerne dabei sein. Ob für ein Erinnerungsbild oder um uns oder seinen Auftragnehmer noch besser kennen zu lernen. Aber wir prüfen für den Mitgliedsbetrieb. Damit dieser seine Qualität sicherstellt und Betriebsblindheit verhindert. Oder, weil einfach der externe Blick Fehler aufdeckt, die der langjährige Mitarbeiter gar nicht mehr wahrnimmt. Ob die Ergebnisse der Prüfungen an den Kunden weitergeleitet werden, das liegt nicht an uns.
Dazu haben Sie die Möglichkeit eine intensive Prüfung und am Ende eine Urkunde zu Ihrem Bauvorhaben / Ihrem Handwerksauftrag bei uns oder Ihrem Vertragspartner zu beauftragen!
Fragen Sie Ihren Vertragspartner oder mailen Sie uns: Verein@bauherrenhilfe.org
Hinweis: Für Handlungen Ihrerseits, aufgrund unserer Informationen, Tipps oder Empfehlungen, haften wir in keiner wie auch immer gearteten Weise. Prüfen Sie im Vorfeld alle Unterlagen und Begebenheiten. Bevor Sie aufgrund von uns veröffentlichter Informationen bei Ihrem Vertragspartner reklamieren oder sogar Zahlungen verweigern oder die Baustellen einstellen, lassen Sie die Leistungen von einem Experten überprüfen und fragen Ihren Anwalt. Eine Zahlungskürzung und jedenfalls ein einseitiges Einstellen einer Baustelle kann gegebenenfalls als Vertragsbruch gewertet werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Für Fragen oder Beschwerden melden kontaktieren Sie uns! verein@bauherrenhilfe.org
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3 Bewertungen on “Leider -noch/doch- kein Qualitätsbetrieb!”
Hier wird ein sogenannter Wärme-Parkett als Partner eines Herstellers verlegt. Der Anwärterbetrieb hat im Rahmen der Prüfung zu bauphysikalischen Fragen falsch beraten und auch zum Produkt selbst fachlich nicht auf gezielte Fragen antworten können. Zudem sind auf dieser Baustelle massive sicherheitstechnische Mängel vorliegend. Mit einem Handelsgewerbeschein wird elektrotechnisch lebensgefährlich hantiert und in das Gewerk des Bodenlegers hineingearbeitet. Wir haben nach dieser Erstprüfung Nachbesserungen zu Fragen des Gewerbescheins, der Sicherheit und Ausführung empfohlen. Ein neuerlicher Antrag ist wahlweise in 1 Jahr möglich. Innerhalb dieses Zeitraumes begleiten wir wahlweise mit außerordentlichen Prüfungen und unterstützen damit auch hier gerne weiter.
Ein Anwärter zum Qualitätssiegel hat bereits 3 Prüfungen absolviert. Die Mitarbeiter sind extrem höflich und der Unternehmensgründer ist hoch motiviert. Es gibt aber auch hier wieder massive Sicherheitsmängel und sind auch die Ausführungen nicht entsprechend. Wir haben den Anwärter kontaktiert und zu Gespräche eingeladen. Die Anwartschaft wird in Folge aufgelöst oder der durchaus innovative Firmengründer zeigt sich kompromisslos bereit, zur fachlichen und sicherheitstechnischen Grundlage wesentliches zu verbessern. Wir haben die Einstellung eines ausgebildeten Bauleiters empfohlen.
Von 10 Bewerbungen eignen sich im Schnitt 3 als Qualitätsbetrieb. Um für den Verbraucher oder auftraggebenden Unternehmer eine größtmögliche Sicherheit zu bieten, prüfen wir nicht nur die Bonität und das Vorhandensein von Büro, Lager, Werkstatt oder Betriebsmittel, wir sehen uns auch Gewerbescheine und last but not least Baustellen, Montagen oder Dienstleistungen an. In dem Fall haben wir 2 Baustellen von einer Winter-Sommergartenfirma geprüft. Man ist bemüht, aber für einen Bauherrenhilfe-Qualitätsbetrieb reicht es leider doch nicht. Wir verschließen uns aber nicht, wer dazulernen möchte, ist herzlich willkommen und bleibt bis dahin im Anwärterstatus.